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IBRRS 2018, 2562; IMRRS 2018, 0923; IVRRS 2018, 0384
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Materielle Beweiskraft eines Feststellungsurteils hängt von Rechtskraft ab!

BGH, Beschluss vom 04.07.2018 - VII ZB 4/17

Hat der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, im Hinblick auf §§ 765, 756 ZPO eine Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist, hängt die materielle Beweiskraft eines daraufhin ergangenen Feststellungsurteils von seiner Rechtskraft ab.*)

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Dokument öffnen IVR 2018, 135