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IBRRS 2019, 1225; IMRRS 2019, 0458
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Keine Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung!

BGH, Urteil vom 02.10.2018 - VI ZR 40/18

Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Anschluss Senat, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15, VersR 2017, 115).

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