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IBRRS 2020, 0793; IMRRS 2020, 0330; IVRRS 2020, 0134
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Auch nicht nachgelassener Vortrag ist zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18

Zu einer Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf einen nicht nachgelassenen Schriftsatz nach erst in der mündlichen Berufungsverhandlung erteiltem Hinweis.*)

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