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IBRRS 2018, 0227; IMRRS 2018, 0070; IVRRS 2018, 0023
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Gericht muss sich mit "Gegengutachten" auseinandersetzen!

BGH, Beschluss vom 05.12.2017 - VI ZR 184/17

Erhebt eine Prozesspartei Einwände gegen das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen und werden diese durch Vorlage einer sachverständigen Stellungnahme, in der das Gutachten des Gerichtssachverständigen in mehreren Punkten für unrichtig erachtet wird, konkretisiert, handelt es sich um qualifizierten Parteivortrag zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist. Die Nichtberücksichtigung derartigen Sachvortrags verletzt den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

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Dokument öffnen IBR 2018, 178