Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 3535; IMRRS 2021, 1325; IVRRS 2021, 0564
IconAlle Sachgebiete
Rechtsfrage in mündlicher Verhandlung thematisiert: Keine Überraschungsentscheidung!

BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VI ZR 166/19

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet das Recht der Verfahrensbeteiligten, vor einer gerichtlichen Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können.

2. Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen.

Dokument öffnen Volltext