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IBRRS 2019, 1921; IMRRS 2019, 0807; IVRRS 2019, 0314
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Wann ist das Merkmal „demnächst“ i. S.d. § 167 ZPO erfüllt?

BGH, Urteil vom 17.05.2019 - V ZR 34/18

Auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses ist bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat, um eine Überforderung des Klägers sicher auszuschließen.

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Dokument öffnen IBR 2019, 1177 (nur online)