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IBRRS 2021, 3476; IMRRS 2021, 1311
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Maklerprovision und Grunderwerbsteuer sind ersatzfähige Schadensersatzpositionen

BGH, Urteil vom 24.09.2021 - V ZR 272/19

Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten (Bestätigung von Senat, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91, IMRRS 2000, 0420 = NJW 1993, 1703).*)

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