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IBRRS 2018, 1973; IMRRS 2018, 0716; IVRRS 2018, 0302
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Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt, nicht Verkehrswert!

BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZR 230/17

1. Die aus der Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks folgende Beschwer bemisst sich im Ausgangspunkt nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern nach dem Nutzungsentgelt.

2. Dies gilt auch, wenn das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsverhältnis unentgeltlich war. In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen.

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Dokument öffnen IMR 2018, 354