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IBRRS 2018, 3134; IMRRS 2018, 1125
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Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nur anfechtbar!

BGH, Urteil vom 22.06.2018 - V ZR 193/17

Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar.*)

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