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IBRRS 2018, 1202; IMRRS 2018, 0474; IVRRS 2018, 0204
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Eigentümer setzt gemeinschaftswidriges Verhalten fort: Keine Abmahnung erforderlich!

BGH, Beschluss vom 25.01.2018 - V ZR 141/17

Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.*)

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Dokument öffnen IMR 2018, 251