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IBRRS 2020, 1379; IMRRS 2020, 0602
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Bewerber-Angebote müssen mind. 14 Tage vor Verwalterbestellung Eigentümern vorliegen

BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 110/19

Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.*)

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