BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - V ZR 107/18
1. Es bleibt offen, ob § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG auf Sondernutzungsrechtsflächen analog anzuwenden ist.
2. Die Norm gibt keinen Wertminderungsanspruch für eine Wohnung wegen einer noch nicht wiederhergestellten Dachterrasse, wenn die Wiederherstellung noch möglich ist.
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