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Keine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist unter einer Bedingung!
BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 106/16
Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.*)