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IBRRS 2017, 2458; IMRRS 2017, 1007; IVRRS 2017, 0385
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Keine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist unter einer Bedingung!

BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 106/16

Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.*)

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