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IBRRS 2020, 2181; IMRRS 2020, 0932
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Kündigungsfrist nicht eingehalten: Kein Schadensersatzanspruch des Mandanten!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - IX ZR 298/19

Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.*)

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