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IBRRS 2022, 0262; IMRRS 2022, 0967; IVRRS 2022, 0354
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Insolvenzverwalter nicht für Vermögensverschiebungen zuständig

BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20

1. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.*)

2. Hat der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bestandteile seines Vermögens verschoben, um sie den Insolvenzgläubigern vorzuenthalten, begründen unrichtige Angaben hierzu nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine selbstständig geltend zu machenden Neuverbindlichkeiten.*)

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Dokument öffnen IVR 2022, 111