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IBRRS 2018, 2595; IMRRS 2018, 1135; IVRRS 2018, 0468
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Keine Aufrechnung mit Mietvorauszahlungen

BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - IX ZR 212/17

1. Soll der Mieter den geleisteten Baukostenzuschuss abwohnen, so ist im Allgemeinen eine Mietvorauszahlung gewollt.

2. Als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen muss der Insolvenzverwalter gegen sich gelten lassen.

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