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IBRRS 2018, 1287; IMRRS 2018, 0471; IVRRS 2018, 0203
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Übertragung der Rechtsstellung als Zwischenmieter = unentgeltliche Leistung?

BGH, Urteil vom 01.03.2018 - IX ZR 207/15

Überträgt der spätere Insolvenzschuldner seine vertragliche Rechtsstellung als Zwischenmieter auf einen Dritten, kann dies als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein, wenn die vom Dritten übernommenen Pflichten keine die erlangten Rechte ausgleichende Gegenleistung darstellen.*)

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