BGH, Urteil vom 25.02.2021 - IX ZR 156/19
Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst", wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.*)
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