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IBRRS 2021, 1055; IMRRS 2021, 0400; IVRRS 2021, 0188
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Wann erfolgt die Zustellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat "demnächst"?

BGH, Urteil vom 25.02.2021 - IX ZR 156/19

Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst", wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.*)

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