BGH, Beschluss vom 16.07.2020 - IX ZB 14/19
Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15, IBRRS 2017, 0447 = WM 2017, 346).*)
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