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IBRRS 2021, 3458; IMRRS 2021, 1295
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Wohngebäude-Versicherung muss nicht für Wasserschaden wegen undichtiger Fuge einstehen!
BGH, Urteil vom 20.10.2021 - IV ZR 236/20
Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).*)