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IBRRS 2018, 2539; IMRRS 2018, 0913; IVRRS 2018, 0378
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Zurückweisungsbeschluss muss Rechtsmittelziel erkennen lassen!

BGH, Urteil vom 12.06.2018 - II ZR 229/16

Unterliegt ein die Berufung zurückweisender Beschluss der Anfechtung, muss er, ebenso wie ein Berufungsurteil, erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.*)

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