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IBRRS 2020, 2312; IMRRS 2020, 0977; IVRRS 2020, 0414
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Parteiangaben sollen anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss erneut anhören!

BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - II ZR 20/20

Ein Be­ru­fungs­ge­richt muss eine be­reits in ers­ter In­stanz an­ge­hör­te Par­tei noch­mals hören, wenn es deren Aus­sa­ge an­ders wür­di­gen will als die Vor­in­stanz. Es gel­ten die glei­chen Maß­stä­be wie bei der Ver­neh­mung eines Zeu­gen.

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Dokument öffnen IBR 2020, 565