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IBRRS 2017, 2311; IMRRS 2017, 0951; IVRRS 2017, 0363
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Beschwerdewert bei wiederkehrenden Leistungen?

BGH, Beschluss vom 23.05.2017 - II ZR 169/16

Bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist für die Wertberechnung bei sich verändernden Jahresbeträgen auf den höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung abzustellen.*)

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