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Sind Rechtsanwaltskosten aus Güteverfahren im Rechtsstreit erstattungsfähig?
BGH, Beschluss vom 15.01.2019 - II ZB 12/17
Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig.*)