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IBRRS 2018, 1969; IMRRS 2018, 0713; IVRRS 2018, 0300
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Streitverkündung ist kein Aussetzungsgrund!

BGH, Beschluss vom 22.03.2018 - I ZR 76/17

1. Die Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in diesem Rechtsstreit eingereichten Streitverkündungsschrift kommt weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 148 ZPO in Betracht.*)

2. Trifft das Gericht eine Entscheidung, bevor eine in dem Rechtsstreit eingereichte Streitverkündungsschrift zugestellt worden ist, wird dadurch weder das Recht der streitverkündenden Partei auf ein faires Verfahren und auf wirkungsvollen Rechtsschutz noch ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.*)

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Dokument öffnen IBR 2018, 481