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IBRRS 2020, 1415
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Keine Rechtsbeschwerde in Verfahren auf Unterstützung bei der Beweisaufnahme!

BGH, Beschluss vom 20.02.2020 - I ZB 45/19

Die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Unterstützung eines Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme gem. § 1050 Satz 1 Fall 1 ZPO richtet sich allein nach der allgemeinen Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO. Die Vorschrift des § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.*)

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