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IBRRS 2019, 1140; IMRRS 2019, 0428; IVRRS 2019, 0161
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Rechtsmittel kann einseitig für erledigt erklärt werden!

BGH, Beschluss vom 20.12.2018 - I ZB 24/17

Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht.

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