BGH, Beschluss vom 20.12.2018 - I ZB 24/17
Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht.
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