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IBRRS 2017, 2424; IMRRS 2017, 0985; IVRRS 2017, 0379
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Kostenlose Parkplatzüberlassung: Hotel muss Regelsteuersatz zahlen!

BFH, Urteil vom 01.03.2016 - XI R 11/14

1. Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.*)

2. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu; sie ist mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird.*)

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