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IBRRS 2017, 2347; IMRRS 2017, 0956; IVRRS 2017, 0366
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Nur wer Aufwendungen tätigt, ist zur AfA berechtigt!

BFH, Urteil vom 21.02.2017 - VIII R 10/14

1. Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat.*)

2. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleistet, der den Betrag schuldet, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.*)

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