BFH, Urteil vom 08.02.2018 - V R 55/16
Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zu Gunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.
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