Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2110
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Zweifel an Gesundheitseignung: Arbeitgeber darf Wiedereingliederung ablehnen!

BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer stufenweisen Wiedereingliederung eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten in das Erwerbsleben dergestalt mitzuwirken, dass er diese(n) entsprechend den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans beschäftigt.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 611