AGH Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2018 - AGH 13/18
Führt ein Rechtsanwalt mehrere Fachanwaltstitel, muss er je Fachgebiet 15 Zeitstunden Fortbildung pro Kalenderjahr nachweisen. Das gilt auch dann, wenn er Fortbildungsveranstaltungen besucht, die thematisch mehrere Rechtsgebiete abdecken. Eine Doppelverwertung ist ausgeschlossen.
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