AG Wedding, Urteil vom 08.01.2020 - 22c C 233/19
Bietet ein Dienstleister Mietern einen sog. "Schutzbrief gegen Mieterhöhungen" an, wonach der Mieter für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einer Mandatierung eines Vertragsanwalts des Dienstleisters sowie im Falle einer Klage des Vermieters auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung von Prozesskosten gegen ein Erfolgshonorar freistellt, stellt dies kein Fall einer Rechtsdienstleistung i.S.d. § 3 RDG, sondern lediglich eine Prozessfinanzierung dar.
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