AG Wedding, Urteil vom 13.12.2016 - 20 C 298/16
1. Zur Wohnfläche gehören auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume.
2. Hobbyräume, die eine lichte Höhe von mindestens 2m aufweisen, beheizbar und wohnlich gestaltet sind, zählen mit ihrer vollen Fläche zur Wohnfläche. Auf die Nutzungsfrequenz der Räume kommt es nicht an.
Volltext