Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3078; IMRRS 2017, 1269
IconAlle Sachgebiete
Vermieter muss Stromkosten für Server-Racks nach Wasserschaden erstatten!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 17.03.2016 - 8 C 285/15

1. Der Vermieter muss Aufwendungen des Mieters in angemessenen Umfang ersetzen, soweit die Kosten objektiv erforderlich gewesen sind.

2. Führen Arbeiten zur Beseitigung eines Wasserschadens sowohl zur Staubentwicklung, als auch bei der erforderlichen Trocknung zu einem besonders trocken-warmen Klima, sind auch Kosten für die Einhausung von Server-Racks und die angefallenen Stromkosten für die erforderliche Kühlung der technischen Geräte erstattungsfähig.

3. Ein Mieter darf seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten, auch wenn dies für den Vermieter teurer wird.

Dokument öffnen Volltext