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IBRRS 2023, 0650; IMRRS 2023, 0307; IVRRS 2023, 0129
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Keine Ergänzung der Tagesordnung kurz vor knapp - auch nicht per einstweiliger Verfügung

AG Schwerin, Urteil vom 07.10.2022 - 14 C 299/22

Beantragt ein Wohnungseigentümer weniger als 3 Wochen vor der angesetzten Eigentümer-Versammlung bei Gericht, der Eigentümergemeinschaft aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte TOPs (u. a. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags) aufzunehmen, so fehlt es schon am Verfügungsanspruch, da die Ladungsfrist von 3 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.

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