AG Schweinfurt, Urteil vom 19.04.2021 - 10 C 841/20
1. Allein der Umstand, dass der Vermieter Eigentümer von sechs Mietwohnungen ist, begründet noch keine Unternehmereigenschaft.
2. Die Eigenschaft als Unternehmer ist ausgeschlossen, wenn nur das eigene Vermögen verwaltet wird.
3. Neben dem Zahlungsverlangen betreffend die erhöhte Miete ist auch das Feststellungsinteresse zu bejahen, dass das Mieterhöhungsverlangen wirksam ist.
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