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IBRRS 2021, 3605; IMRRS 2021, 1347; IVRRS 2021, 0576
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Keine Verfahrensverbindung bei weit auseinanderliegenden Grundstücken!

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 14.04.2020 - 1 K 43/19

Liegen zwei zu versteigernde Grundstücke weit auseinander (hier ca. 40 km), ist ein Antrag zur Verfahrensverbindung nach § 18 ZVG grundsätzlich abzulehnen.

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Dokument öffnen IVR 2021, 109