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IBRRS 2019, 0632; IMRRS 2019, 0233
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Beschlussfassung nur bei ausreichender Bezeichnung in Einladung möglich

AG Potsdam, Urteil vom 14.02.2019 - 31 C 44/18

Beschlüsse, die gefasst werden sollen, müssen im Rahmen einer Einladung ausreichend bezeichnet werden.

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