AG Potsdam, Urteil vom 04.10.2018 - 31 C 21/17
Verbietet die Teilungserklärung festmontierte Balkonverkleidungen bzw. verlangt das Entfernen von Sicht- und Windschutz nach dem Gebrauch, so sind diese Regelungen nicht auf Balkonmöbel zu übertragen. Letztere dienen dem Sitzen und Verweilen, Erstere dem Sicht- und Windschutz.
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