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IBRRS 2026, 1113; IMRRS 2026, 0546; IVRRS 2026, 0230
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Verwalter handelt pflichtwidrig: Klage richtet sich gegen die WEG

AG Passau, Urteil vom 15.01.2026 - 25 C 526/25 WEG

1. Nach Inkrafttreten des WEMoG bestehen Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Pflichtverletzungen des Verwalters ausschließlich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine drittschützende Wirkung des Verwaltervertrags zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer ist ausgeschlossen.

2. Ein unmittelbarer Leistungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter besteht nicht, eine Klage ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten.

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