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IBRRS 2022, 3409; IMRRS 2022, 1495
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Verpächter muss kein Bestandsverzeichnis erstellen
AG Paderborn, Urteil vom 09.06.2022 - 51a C 32/22
Den Verpächter trifft keine einklagbare Pflicht auf Erstellung eines Bestandsverzeichnisses. Dies gilt auch im Fall eigenmächtiger Räumung.