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IBRRS 2024, 0759; IMRRS 2024, 0322
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Was in Berlin gilt, gilt auch in Hennigsdorf!

AG Oranienburg, Urteil vom 21.11.2023 - 21 C 213/22

Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zur Spanneneinordnung kann auch im Rahmen des qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegels in entsprechender Anwendung als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO zur Orientierungshilfe innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne herangezogen werden.

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