AG Offenbach, Urteil vom 30.01.2019 - 300 C 128/18
1. Die Aufnahme von Altforderungen in die Betriebskostenabrechnung ist ein materieller Fehler.
2. Die Kosten einer unwirtschaftlichen Heizungsanlage sind ungekürzt in die Betriebskostenabrechnung einzustellen.
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