AG Münster, Urteil vom 04.06.2020 - 8 C 3158/19
Ist das Bad mit einem separaten Kaltwasserzähler sowie einer elektrischen Entlüftung ausgestattet und sind Wasch- sowie Spülmaschinenanschlüsse in Bad und Küche installiert, liegt eine "gehobene Sanitärausstattung" vor.
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