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IBRRS 2021, 3527; IMRRS 2021, 1322
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Beschlüsse einer Ein-Mann-Eigentümerversammlung sind nichtig!

AG München, Urteil vom 19.11.2020 - 483 C 8456/20 WEG

Wird in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung darauf verwiesen, dass eine Versammlung mit Teilnehmern nicht durchführbar sei und der Gesetzgeber die Möglichkeit einer "Ein-Mann-Versammlung" vorsehe, zu der Vollmachten erteilt werden könnten, sind die gefassten Beschlüsse nichtig, weil der Kernbereich der Rechte der Wohnungseigentümer, der Teilnahme an der Eigentümerversammlung verletzt ist.

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