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IBRRS 2019, 2075; IMRRS 2019, 0764
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Fristlose Kündigung nach Videoüberwachung eines WG-Gemeinschaftsflurs

AG München, Urteil vom 28.05.2019 - 432 C 2881/19

Die permanente Überwachung durch eine Kamera im Hausflur des gemeinschaftlichen Bereichs einer Wohngemeinschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung.*)

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