AG Lübeck, Urteil vom 01.02.2022 - 33 C 1544/21
1. Muss die Vermieterin aufgrund der Trennung vom Lebensgefährten aus dem zuvor gemeinsam bewohnten Haus ausziehen, besteht grundsätzlich ein berechtigtes Interesse in die in ihrem Eigentum stehende und an den Mieter vermietete Wohnung selbst einzuziehen.
2. Vier kleine Kinder, Leistungsbezug über das Jobcenter und erhebliche Sprachbarrieren können bei ernsthaften Bemühungen um eine Ersatzwohnung seitens des Mieters aber einen Härtegrund darstellen.
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