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IBRRS 2019, 0498; IMRRS 2019, 0176; IVRRS 2019, 0068
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Ohne Antrag, keine Beschränkung des Pfändungsbeschlusses auf Kaltmiete!

AG Lörrach, Beschluss vom 22.10.2018 - 2 M 1587/18

Die Pfändung von Miete darf das Gericht nur auf Antrag des Schuldners auf die Nettokaltmiete beschränken.

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