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IBRRS 2022, 2030; IMRRS 2022, 0840
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Mietpreisbremse greift nicht bei Neuvermietung nach Modernisierung

AG Kreuzberg, Urteil vom 09.02.2022 - 10 C 46/21

1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leistungssystem und Elektrik).

2. Bei einer substanziierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Mieter unbeachtlich.

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